en

Pressemeldungen

Montag, 20 März 2023 22:32

Seligenstadt (PM vom 20.03.2023)

Jugendschöffen gesucht / Bewerbungsfrist endet am 29. März 2023 

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Einhardstadt Frauen und Männer, die am Amtsgericht Seligenstadt und Landgericht Darmstadt als Vertreterin oder Ver-treter des Volkes an der Rechtsprechung im Rahmen von Jugendgerichtsverfahren teil-nehmen. 

„Es werden sowohl Jugendhauptschöffen, die jährlich bis zu zehnmal zu Hauptverhand-lungsterminen herangezogen werden, als auch Jugendhilfsschöffen benötigt“, so Bür-germeister Dr. Daniell Bastian. 

Der Magistrat der Stadt Seligenstadt stellt eine sogenannte Vorschlagsliste für die Ju-gendschöffen zusammen und leitet diese an die zuständige Stelle des Kreises Offen-bach weiter. 

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber mit Wohnsitz in Seligenstadt, die: 

- Am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind 

- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen sowie ausreichend deutsche Sprachkennt-nisse 

- keine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten in den letzten zehn Jahren verbüßt haben 

- in keine laufenden Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder einer sonsti-gen Straftat involviert sind 

- nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizei-vollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religions-diener 

- über soziale Kompetenz, Menschenkenntnisse, Kommunikationsfähigkeit, Verant-wortungsbewusstsein und Lebenserfahrung verfügen. 

Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit keine Vergütung aber eine Entschädigung für den Verdienstausfall sowie Fahrtkostenerstattung und ggf. einen Verpflegungszuschuss. Der Arbeitgeber des betreffenden Schöffen ist verpflichtet, diesen die Teilnahme an den Terminen zu ermöglichen. 

Wer das Amt der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen wahrnehmen möchte, kann sich beim Hauptamt der Einhardstadt Seligenstadt melden (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und erhält hier ein spezielles Bewerbungsformular. Dieses kann auch auf www.schoef-fenwahl.de heruntergeladen werden. Die Bewerbungsfrist endet am 29.03.2023. 

Pressemitteilung der Stadt Seligenstadt Nr. 8693